Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der SOB-Service Curth GmbH
1. Geltung
Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten diese AGB als angenommen. Stillschweigen gegenüber etwaigen AGB des Bestellers gilt in keinem Fall als Zustimmung. Unsere Angebote richten sich an gewerbliche Unternehmen (im Sinne des § 14 BGB). Für die ausnahmsweise Belieferung von Verbrauchern (privaten Abnehmern im Sinne des § 13 BGB) und unsere dazu erfolgten Bestellungen bei Vorlieferanten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, besonders die §§ 474 – 479 BGB gegenüber dem Kunden und der gesamten Lieferkette. Die Auslieferung bzw. die Erbringung der Vertragsleistung stellen keine Anerkennung der AGB des Bestellers dar. Änderungen, Nebenabreden bzw. Ergänzungen der AGB bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere AGB gelten auch für etwa später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Besteller, auch wenn im Einzelfall nicht auf sie Bezug genommen wird.
Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten diese AGB als angenommen. Stillschweigen gegenüber etwaigen AGB des Bestellers gilt in keinem Fall als Zustimmung. Unsere Angebote richten sich an gewerbliche Unternehmen (im Sinne des § 14 BGB). Für die ausnahmsweise Belieferung von Verbrauchern (privaten Abnehmern im Sinne des § 13 BGB) und unsere dazu erfolgten Bestellungen bei Vorlieferanten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, besonders die §§ 474 – 479 BGB gegenüber dem Kunden und der gesamten Lieferkette. Die Auslieferung bzw. die Erbringung der Vertragsleistung stellen keine Anerkennung der AGB des Bestellers dar. Änderungen, Nebenabreden bzw. Ergänzungen der AGB bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere AGB gelten auch für etwa später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Besteller, auch wenn im Einzelfall nicht auf sie Bezug genommen wird.
2. Verarbeitungsauskünfte und technische Beratung
Verarbeitungsauskünfte und technische Beratungen zu den von uns gelieferten oder anderen Erzeugnissen, Leistungen oder Verfahren werden von unseren Mitarbeitern und uns nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder anderen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gründen, erteilt. Es handelt sich immer um die Anregung zu eigenen Versuchen des Kunden, aber in keinem Falle um die Zusicherung von Produkteigenschaften. Wir verweisen ausdrücklich auf die Gefahrgutverordnung, die Bestimmungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Giften, aber auch auf die Bestimmungen im Bauwesen, die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrs Zulassungsordnung sowie die Bestimmungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung u.a. gesetzliche Bestimmungen, die gesetzliche Pflichten für die Verarbeiter und Anwender vieler Produkte unseres Sortiments enthalten. Alle Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe sowie Technische Merkblätter für von uns gelieferten Erzeugnisse erhalten Sie von uns als Erstausstattung oder auf Anforderung kurzfristig. Viele Dokumentationen sind auch im Internet durch die Hersteller veröffentlicht.
Verarbeitungsauskünfte und technische Beratungen zu den von uns gelieferten oder anderen Erzeugnissen, Leistungen oder Verfahren werden von unseren Mitarbeitern und uns nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder anderen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gründen, erteilt. Es handelt sich immer um die Anregung zu eigenen Versuchen des Kunden, aber in keinem Falle um die Zusicherung von Produkteigenschaften. Wir verweisen ausdrücklich auf die Gefahrgutverordnung, die Bestimmungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Giften, aber auch auf die Bestimmungen im Bauwesen, die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrs Zulassungsordnung sowie die Bestimmungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung u.a. gesetzliche Bestimmungen, die gesetzliche Pflichten für die Verarbeiter und Anwender vieler Produkte unseres Sortiments enthalten. Alle Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe sowie Technische Merkblätter für von uns gelieferten Erzeugnisse erhalten Sie von uns als Erstausstattung oder auf Anforderung kurzfristig. Viele Dokumentationen sind auch im Internet durch die Hersteller veröffentlicht.
3. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote, von denen kein Gebrauch gemacht wird, verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit, wenn keine andere Gültigkeitsdauer genannt ist. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt bzw. durch Ausführung der Lieferung realisiert werden. Grundlage unseres Angebotes sind die von den Herstellern schriftlich herausgegebenen aktuellen Produktbeschreibungen, "Technischen Merkblätter", Verarbeitungsrichtlinien, Gebrauchsanweisungen, die Bestandteile jedes Kaufvertrages sind. Sie dienen nur zur Darstellung des Vertragsgegenstandes und stellen nur bei ausdrücklich schriftlicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar. Der Käufer hat vor der Verwendung selbst zu prüfen, ob sich die Produkte danach unter den von ihm vorgesehenen Produktions- und Anwendungsbedingungen für den vorgesehenen Zweck eignen. Wir können die Eignung der von uns gelieferten Erzeugnisse für den vom Kunden gewünschten Zweck ausdrücklich nicht zusichern. Der Besteller trägt das alleinige Risiko für den Gebrauch. Die aktuellen "Technischen Merkblätter" oder vergleichbare Produktbeschreibungen für Verbrauchsmaterialien und Geräte senden wir Ihnen gern kurzfristig vor dem Vertragsabschluß kostenlos zu.
Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote, von denen kein Gebrauch gemacht wird, verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit, wenn keine andere Gültigkeitsdauer genannt ist. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt bzw. durch Ausführung der Lieferung realisiert werden. Grundlage unseres Angebotes sind die von den Herstellern schriftlich herausgegebenen aktuellen Produktbeschreibungen, "Technischen Merkblätter", Verarbeitungsrichtlinien, Gebrauchsanweisungen, die Bestandteile jedes Kaufvertrages sind. Sie dienen nur zur Darstellung des Vertragsgegenstandes und stellen nur bei ausdrücklich schriftlicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar. Der Käufer hat vor der Verwendung selbst zu prüfen, ob sich die Produkte danach unter den von ihm vorgesehenen Produktions- und Anwendungsbedingungen für den vorgesehenen Zweck eignen. Wir können die Eignung der von uns gelieferten Erzeugnisse für den vom Kunden gewünschten Zweck ausdrücklich nicht zusichern. Der Besteller trägt das alleinige Risiko für den Gebrauch. Die aktuellen "Technischen Merkblätter" oder vergleichbare Produktbeschreibungen für Verbrauchsmaterialien und Geräte senden wir Ihnen gern kurzfristig vor dem Vertragsabschluß kostenlos zu.
4. Preise
Alle in unseren Preislisten und Katalogen genannten Preise sind freibleibend und als Richtpreise anzusehen. Preisänderungen unserer Lieferanten oder Dienstleister können wir an den Besteller weitergeben. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle früheren Ausgaben ohne weitere Ankündigung ihre Gültigkeit. Die Preise gelten ab unserer Niederlassung bzw. nach unserer Wahl bei Direktversand ab Werk des jeweiligen Herstellers, zuzüglich der Verpackungskosten, Fracht- und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle in unseren Preislisten und Katalogen genannten Preise sind freibleibend und als Richtpreise anzusehen. Preisänderungen unserer Lieferanten oder Dienstleister können wir an den Besteller weitergeben. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle früheren Ausgaben ohne weitere Ankündigung ihre Gültigkeit. Die Preise gelten ab unserer Niederlassung bzw. nach unserer Wahl bei Direktversand ab Werk des jeweiligen Herstellers, zuzüglich der Verpackungskosten, Fracht- und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Bestellung, Lieferung und Versand und Abnahme
Alle Bestellungen werden sorgfältig und schnellstens ausgeführt. Bei Sonderbestellungen für Erzeugnisse, die wir nicht lagermäßig führen, kann die Abnahme von Mindestmengen (VE) erforderlich sein. Bei Sonderanfertigungen und Zuschnitten ist ein Rücktritt von der Bestellung oder Warenrücknahme nicht möglich. Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn wir die Ware an den Transportführer ( Paketdienst, Spediteur u. dgl.) übergeben. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernehmen. Verweigert der Besteller die Annahme der bestellten Ware oder Leistung, geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über. Der Mindestauftragswert beträgt 5,00 Euro netto. Bei Bestellungen unter 50,00 Euro netto können wir zusätzlich 12.50 € Mindermengenzuschlag Bearbeitungskosten berechnen. Sonderfahrten, Eilsendungen und Kurierdienste werden auf Wunsch und Kosten des Bestellers durchgeführt. Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen möglich, wenn sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch des Liefergegenstandes ergeben. Die Wahl des Transportweges und der Transportart bleibt uns überlassen. Der Transport von Maschinen und Geräten zum endgültigen Aufstellungsplatz im Hause des Bestellers gehört nicht zu unseren Leistungen. Abweichenden Transportvorschriften des Bestellers erfüllen wir nach Möglichkeit, wenn der Kunde die Transportkosten übernimmt. Lieferfristen : Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen und die Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Lieferverzug des Vorlieferanten, Betriebsstörungen usw. können Lieferung ganz oder teilweise verspätet eintreffen oder unterbleiben. Alle genannten Termine gelten bei diesen Verzugsgründen dann als vom Besteller entsprechend verlängert, wenn die Verzugsgründe nicht grob fahrlässig durch uns verursacht wurden. Wir unterrichten den Kunden, wenn uns bekannt wird, dass vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten werden können. Der Kunde kann uns durch schriftliche Liefermahnung in Verzug setzen, aber bereits begonnene Sonderanfertigungen nicht stornieren. Transportversicherungen werden bei Verbrauchsmaterial nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen. Bei Maschinen- und Gerätelieferungen können wir Transportversicherungen nach unserem Ermessen auf Kosten des Kunden abschließen. Widerspricht der Kunde dem Versicherungsabschluss, übernimmt er ohne nochmalige Erklärung alle Trans-portrisiken.
Alle Bestellungen werden sorgfältig und schnellstens ausgeführt. Bei Sonderbestellungen für Erzeugnisse, die wir nicht lagermäßig führen, kann die Abnahme von Mindestmengen (VE) erforderlich sein. Bei Sonderanfertigungen und Zuschnitten ist ein Rücktritt von der Bestellung oder Warenrücknahme nicht möglich. Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn wir die Ware an den Transportführer ( Paketdienst, Spediteur u. dgl.) übergeben. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernehmen. Verweigert der Besteller die Annahme der bestellten Ware oder Leistung, geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über. Der Mindestauftragswert beträgt 5,00 Euro netto. Bei Bestellungen unter 50,00 Euro netto können wir zusätzlich 12.50 € Mindermengenzuschlag Bearbeitungskosten berechnen. Sonderfahrten, Eilsendungen und Kurierdienste werden auf Wunsch und Kosten des Bestellers durchgeführt. Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen möglich, wenn sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch des Liefergegenstandes ergeben. Die Wahl des Transportweges und der Transportart bleibt uns überlassen. Der Transport von Maschinen und Geräten zum endgültigen Aufstellungsplatz im Hause des Bestellers gehört nicht zu unseren Leistungen. Abweichenden Transportvorschriften des Bestellers erfüllen wir nach Möglichkeit, wenn der Kunde die Transportkosten übernimmt. Lieferfristen : Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen und die Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Lieferverzug des Vorlieferanten, Betriebsstörungen usw. können Lieferung ganz oder teilweise verspätet eintreffen oder unterbleiben. Alle genannten Termine gelten bei diesen Verzugsgründen dann als vom Besteller entsprechend verlängert, wenn die Verzugsgründe nicht grob fahrlässig durch uns verursacht wurden. Wir unterrichten den Kunden, wenn uns bekannt wird, dass vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten werden können. Der Kunde kann uns durch schriftliche Liefermahnung in Verzug setzen, aber bereits begonnene Sonderanfertigungen nicht stornieren. Transportversicherungen werden bei Verbrauchsmaterial nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen. Bei Maschinen- und Gerätelieferungen können wir Transportversicherungen nach unserem Ermessen auf Kosten des Kunden abschließen. Widerspricht der Kunde dem Versicherungsabschluss, übernimmt er ohne nochmalige Erklärung alle Trans-portrisiken.
6. Zahlungsbedingungen
Bei Rechnungsbeträgen unter netto 60.00 Euro und bei Neukunden ist Barzahlung erforderlich. Bei Verbrauchsmaterialrechnungen ab 60.00 Euro gilt: Sofortiger Bankein-zug 3 % Skonto, Überweisung innerhalb von 10 Tagen eintreffend 2 % Skonto, Zahlung innerhalb von 30 Tagen rein netto. Bei Geräten und Maschinen: Innerhalb der in unserem Angebot genannten Frist. Geräte- und Maschinenrechnungen sind nicht skontierfähig. Der Lieferer ist berechtigt, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen sowie Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Die Zahlung hat, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro spesenfrei und ohne jeden Abzug von Zahlungskosten zu erfolgen. Schecks oder Wechsel werden nur unter Vorbehalt erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen sowie Zinsen entgegengenommen. Die Zahlung mit Wechseln bedarf vorher unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt gegenüber Unternehmern i.S. § 14 BGB Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von 8 %, bei Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder als Schadenersatzforderung den KK-Zinssatz unserer Hausbank zuzüglich aller Mahnkosten zu berechnen. Skontoabzug ist nur möglich, bei Rechnungsbeträgen ab 60,00 Euro und wenn keine vorhergehenden Rechnungen unbezahlt sind. Bei Bekannt werden einer Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden werden alle Rechnungen sofort fällig.
Bei Rechnungsbeträgen unter netto 60.00 Euro und bei Neukunden ist Barzahlung erforderlich. Bei Verbrauchsmaterialrechnungen ab 60.00 Euro gilt: Sofortiger Bankein-zug 3 % Skonto, Überweisung innerhalb von 10 Tagen eintreffend 2 % Skonto, Zahlung innerhalb von 30 Tagen rein netto. Bei Geräten und Maschinen: Innerhalb der in unserem Angebot genannten Frist. Geräte- und Maschinenrechnungen sind nicht skontierfähig. Der Lieferer ist berechtigt, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen sowie Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Die Zahlung hat, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro spesenfrei und ohne jeden Abzug von Zahlungskosten zu erfolgen. Schecks oder Wechsel werden nur unter Vorbehalt erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen sowie Zinsen entgegengenommen. Die Zahlung mit Wechseln bedarf vorher unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt gegenüber Unternehmern i.S. § 14 BGB Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von 8 %, bei Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder als Schadenersatzforderung den KK-Zinssatz unserer Hausbank zuzüglich aller Mahnkosten zu berechnen. Skontoabzug ist nur möglich, bei Rechnungsbeträgen ab 60,00 Euro und wenn keine vorhergehenden Rechnungen unbezahlt sind. Bei Bekannt werden einer Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden werden alle Rechnungen sofort fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns bis zur vollen Bezahlung sämtlicher bestehenden Forderungen, insbesondere auch der uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden jeweiligen Saldoforderungen, vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung unserer Waren entstandenen Erzeugnisse, in der Form, dass wir anteilig Miteigentümer in Höhe des Anteiles unserer verarbeiteten Ware werden. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung von unter unserem Eigentumsvorbehalt bzw. Miteigentum stehenden Waren werden schon jetzt an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Der Besteller ist nicht berechtigt, unsere Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Kommt der Besteller uns gegenüber in Zahlungsverzug oder verletzt er seine sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Besteller ist damit verpflichtet, auf Verlangen die Ware gut verpackt und spesenfrei an uns zurückzusenden oder die Ware bei Abholung herauszugeben, wobei wir die Geschäftsräume des Bestellers betreten dürfen.
Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns bis zur vollen Bezahlung sämtlicher bestehenden Forderungen, insbesondere auch der uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden jeweiligen Saldoforderungen, vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung unserer Waren entstandenen Erzeugnisse, in der Form, dass wir anteilig Miteigentümer in Höhe des Anteiles unserer verarbeiteten Ware werden. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung von unter unserem Eigentumsvorbehalt bzw. Miteigentum stehenden Waren werden schon jetzt an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Der Besteller ist nicht berechtigt, unsere Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Kommt der Besteller uns gegenüber in Zahlungsverzug oder verletzt er seine sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Besteller ist damit verpflichtet, auf Verlangen die Ware gut verpackt und spesenfrei an uns zurückzusenden oder die Ware bei Abholung herauszugeben, wobei wir die Geschäftsräume des Bestellers betreten dürfen.
8. Mängelrügen
Beanstandungen, die in Mängeln der Sache begründet sein müssen, muss der Besteller vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb einer Woche nach Zugang der Ware schriftlich unter Angabe des Mangels anmelden, andernfalls gilt die Ware als mangelfrei entgegengenommen. Sind die Beanstandungen berechtigt, entscheiden wir, ob Preisnachlass oder nach Rücksendung der Ware kostenlose Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, über die Kosten einer Ersatzlieferung im Werte des Kaufpreises der bemängelten Ware hinaus, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dieses trifft auch für Mängelfolgeschäden, gleich ob sie unmittelbar oder mittelbar erfolgen, zu
Beanstandungen, die in Mängeln der Sache begründet sein müssen, muss der Besteller vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb einer Woche nach Zugang der Ware schriftlich unter Angabe des Mangels anmelden, andernfalls gilt die Ware als mangelfrei entgegengenommen. Sind die Beanstandungen berechtigt, entscheiden wir, ob Preisnachlass oder nach Rücksendung der Ware kostenlose Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, über die Kosten einer Ersatzlieferung im Werte des Kaufpreises der bemängelten Ware hinaus, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dieses trifft auch für Mängelfolgeschäden, gleich ob sie unmittelbar oder mittelbar erfolgen, zu
9. Haftung
Bei Lieferung neuer Erzeugnisse an Unternehmen i.S.. § 14 BGB verjähren Sachmängelansprüche nach zwölf Monaten (§ 309, Abs. 8 ff) , wenn wir keine anderen Fristen schriftlich bestätigt haben, oder bei gebrauchten oder kurzfristig verwendbaren oder verderblichen Waren eine kürzere Haltbarkeitsdauer in der Produktbeschreibung oder dem Angebot genannt ist. Bei Verkäufen gebrauchter Geräte und Maschinen an Unternehmer wird jede Haftung ausgeschlossen, wenn nicht im Angebot schriftlich Anderes zugesichert wird. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehendes gilt nicht, insoweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsrechte) und 634a (Baumängel) BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. Schlägt bei einer Reklamation die Nacherfüllungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nacherfüllungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Nachbesserung und Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn mindestens zwei Versuche zur Behebung des gleichen Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei Druckern, Plottern, Laminatoren u. dgl. handelt es sich um Präzisionsgeräte, für die Reparaturleistungen meist in der zuständigen Servicewerkstatt des Herstellers bzw. Distributors erbracht werden müssen. Gleiches gilt für Geräte, für die, soweit zugesichert, Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können. In jedem Falle muss vorher mit uns vereinbart werden, wo und wie die Reparatur durchgeführt werden kann. Beim Versand müssen die Geräte transportsicher ( im Originalkarton ), verpackt und frachtfrei an die Werkstatt verschickt werden. Reparaturen sowie der Austausch von Verschleißteilen "Vor - Ort" sind nur teilweise möglich und immer kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine zeitlich befristete andere Vereinbarung mit dem Lieferer getroffen worden ist. Beim Verkauf gebrauchter Waren schulden wir die Lieferung einer Ware in gebrauchtem, wenn nicht Anderes im Angebot fixiert ist, gebrauchfähigem Zustand mit Verschleißmerkmalen, die dem Alter und der Gebrauchsintensität entsprechen. Instandhaltungsleistungen können zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit erforderlich sein. Mängel durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachten der Technischen Merkblätter, Gebrauchs-, Montage-, Verarbeitungs- oder Pflegeanleitungen bzw. Vorschriften begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Verschleiß bzw. Verbrauch im Rahmen bestimmungsgemäßer Verwendung, oder die Notwendigkeit des Austauschs von Verschleißteilen sowie die Verwendung eines Erzeugnisses für andere, als in den "Technischen Merkblättern " bzw. im Angebot genannten Zwecke, begründen ebenfalls keinen Anspruch aus Sachmängeln. Gleiches gilt für Mängel durch übermäßige Beanspruchung, durch nicht bei Vertragsabschluß bekannt gegebenen Mehrschichtbetrieb, fehlerhafter Behandlung, unterlassene Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, ungeeigneten Betriebsmitteln, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Liefervertrag nicht vorausgesetzt waren. Ebenso müssen wir jede Gewährleistung ablehnen wenn bei technischen Geräten oder EDV-Programmen, nicht von uns beauftragte Personen oder Firmen Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen haben oder für nicht reproduzierbare Softwarefehler. Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen, in Fällen von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder für vorsätzliche Beeinträchtigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer schriftlich übernommenen Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Wir haften nicht für Schäden, die entstanden sind, weil Informationen, über die sich aus den Produktbeschreibungen ergebenden Eigenschaften, Gebrauchs-, Pflege- oder Montageanweisungen an den Endverbraucher nicht in geeigneter Form weitergegeben, oder nicht beachtet worden sind. 9. Wir haften ebenfalls nicht für das in allen Teilen störungsfreie Zusam-menwirken unterschiedlicher Software, auch dann nicht, wenn durch das störungsfreie Zusammenwirken einiger oder vieler Programmteile der Anschein der Kompatibilität entstehen könnte. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Zusicherungen bzw. Garantiezusagen der Programmhersteller und empfehlen die umfassende Durchführung von Versuchen unter den eigenen Produktionsbedingungen.
Bei Lieferung neuer Erzeugnisse an Unternehmen i.S.. § 14 BGB verjähren Sachmängelansprüche nach zwölf Monaten (§ 309, Abs. 8 ff) , wenn wir keine anderen Fristen schriftlich bestätigt haben, oder bei gebrauchten oder kurzfristig verwendbaren oder verderblichen Waren eine kürzere Haltbarkeitsdauer in der Produktbeschreibung oder dem Angebot genannt ist. Bei Verkäufen gebrauchter Geräte und Maschinen an Unternehmer wird jede Haftung ausgeschlossen, wenn nicht im Angebot schriftlich Anderes zugesichert wird. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehendes gilt nicht, insoweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsrechte) und 634a (Baumängel) BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. Schlägt bei einer Reklamation die Nacherfüllungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nacherfüllungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Nachbesserung und Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn mindestens zwei Versuche zur Behebung des gleichen Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei Druckern, Plottern, Laminatoren u. dgl. handelt es sich um Präzisionsgeräte, für die Reparaturleistungen meist in der zuständigen Servicewerkstatt des Herstellers bzw. Distributors erbracht werden müssen. Gleiches gilt für Geräte, für die, soweit zugesichert, Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können. In jedem Falle muss vorher mit uns vereinbart werden, wo und wie die Reparatur durchgeführt werden kann. Beim Versand müssen die Geräte transportsicher ( im Originalkarton ), verpackt und frachtfrei an die Werkstatt verschickt werden. Reparaturen sowie der Austausch von Verschleißteilen "Vor - Ort" sind nur teilweise möglich und immer kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine zeitlich befristete andere Vereinbarung mit dem Lieferer getroffen worden ist. Beim Verkauf gebrauchter Waren schulden wir die Lieferung einer Ware in gebrauchtem, wenn nicht Anderes im Angebot fixiert ist, gebrauchfähigem Zustand mit Verschleißmerkmalen, die dem Alter und der Gebrauchsintensität entsprechen. Instandhaltungsleistungen können zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit erforderlich sein. Mängel durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachten der Technischen Merkblätter, Gebrauchs-, Montage-, Verarbeitungs- oder Pflegeanleitungen bzw. Vorschriften begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Verschleiß bzw. Verbrauch im Rahmen bestimmungsgemäßer Verwendung, oder die Notwendigkeit des Austauschs von Verschleißteilen sowie die Verwendung eines Erzeugnisses für andere, als in den "Technischen Merkblättern " bzw. im Angebot genannten Zwecke, begründen ebenfalls keinen Anspruch aus Sachmängeln. Gleiches gilt für Mängel durch übermäßige Beanspruchung, durch nicht bei Vertragsabschluß bekannt gegebenen Mehrschichtbetrieb, fehlerhafter Behandlung, unterlassene Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, ungeeigneten Betriebsmitteln, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Liefervertrag nicht vorausgesetzt waren. Ebenso müssen wir jede Gewährleistung ablehnen wenn bei technischen Geräten oder EDV-Programmen, nicht von uns beauftragte Personen oder Firmen Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen haben oder für nicht reproduzierbare Softwarefehler. Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen, in Fällen von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder für vorsätzliche Beeinträchtigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer schriftlich übernommenen Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Wir haften nicht für Schäden, die entstanden sind, weil Informationen, über die sich aus den Produktbeschreibungen ergebenden Eigenschaften, Gebrauchs-, Pflege- oder Montageanweisungen an den Endverbraucher nicht in geeigneter Form weitergegeben, oder nicht beachtet worden sind. 9. Wir haften ebenfalls nicht für das in allen Teilen störungsfreie Zusam-menwirken unterschiedlicher Software, auch dann nicht, wenn durch das störungsfreie Zusammenwirken einiger oder vieler Programmteile der Anschein der Kompatibilität entstehen könnte. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Zusicherungen bzw. Garantiezusagen der Programmhersteller und empfehlen die umfassende Durchführung von Versuchen unter den eigenen Produktionsbedingungen.
10. Garantie
Neben den gesetzlichen Sachmängelhaftungsbestimmungen gelten Garan-tien nur für solche Erzeugnisse und Leistungen, für die der Hersteller oder ein Dritter eine Garantie übernommen hat. Garantieumfang und Garantiebedingungen sind in einer separaten, schriftlichen Garantieerklärung des Garantiegebers festgelegt. (§ 443, 477 BGB) Es gelten ausschließlich diese schriftlichen Garantieerklärungen, die den Lieferpapieren beigefügt werden.
Neben den gesetzlichen Sachmängelhaftungsbestimmungen gelten Garan-tien nur für solche Erzeugnisse und Leistungen, für die der Hersteller oder ein Dritter eine Garantie übernommen hat. Garantieumfang und Garantiebedingungen sind in einer separaten, schriftlichen Garantieerklärung des Garantiegebers festgelegt. (§ 443, 477 BGB) Es gelten ausschließlich diese schriftlichen Garantieerklärungen, die den Lieferpapieren beigefügt werden.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Leipzig. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus Geschäftsverbindungen einschließlich der Ansprüche aus Wechseln und Schecks ist ausschließlich Leipzig. Die Klage bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht behalten wir uns vor.
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Leipzig. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus Geschäftsverbindungen einschließlich der Ansprüche aus Wechseln und Schecks ist ausschließlich Leipzig. Die Klage bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht behalten wir uns vor.
12. Schlußbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN – Kaufrechte für bewegliche Güter. Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen tritt eine wirksame Bedingung, die dem erkennbar gewollten Zweck am nächsten kommt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN – Kaufrechte für bewegliche Güter. Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen tritt eine wirksame Bedingung, die dem erkennbar gewollten Zweck am nächsten kommt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen.